Frank Büttner Immobilien GmbH & Co. KG

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Unser Nachweis oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen
Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht
übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf und –Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche
Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf Basis des
Ihnen vorliegenden Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte zustande.
3. Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposés etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger
bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der
Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten
Courtage verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu
haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil Courtagepflichtig tätig zu werden, soweit keine
Interessenkollision vorliegt.
5. Der Courtageanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten
Geschäftes ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche
Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
6. Die Courtage ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form und ggf. des Eintritts
eventuell darin vereinbarter aufschiebender Bedingungen oder bei Abschluss eines gleichwertigen
Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw.
Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen,
soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich
unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés
mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadenersatzes sämtliche
Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunden uns nicht über die
bestehende Vorkenntnis informiert hat.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies zulässig ist.
10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so sollt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll
zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der
Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

 

 

Frank Büttner Immobilien GmbH & Co. KG, Würzburger Straße 10, 63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021- 97 08 03, Fax: 06021- 97 08 04